Seite aktualisiert am 17.01.2023
Die Genehmigung unserer Corona-Teststelle für Bürgertestungen nach §4a TestV wurde verlängert bis 28.02.2023.
HINWEIS:
Verpflichtende Freitestungen zur Beendigung der Absonderung nach einer Corona-Infektion fallen
seit 16.01.2023 nicht mehr in die Kategorie "kostenloser Test", sondern sind nun kostenpflichtig.
Näheres siehe unten auf dieser Seite.
WIR TESTEN WEITER!
professioneller PoC - Antigen - Schnelltest
Nasen- oder Rachenabstrich
auf Wunsch gerne auch Lollipop
qualifiziertes Fachpersonal
kompetent und sicher
zuverlässig und gründlich
CoVid-19
TESTEN bietet eine gute Möglichkeit, eine Corona-Infektion frühzeitig zu erkennen und seine Mitmenschen vor Ansteckung zu schützen.
Unsere Teststelle ist registriert und wurde weiterbeauftragt bis 28. Februar 2023 vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung LSJV des Landes Rheinland-Pfalz zur Durchführung von Bürgertestungen nach §4a der neuen Testverordnung vom 24.11.2022.
Die Erfassung Ihrer persönlichen Daten erfolgt nach den strengen Datenschutz-Richtlinien des LSJV Rheinland-Pfalz und der Datenschutz-Grundverordnung.
Sie erhalten von uns SCHRIFTLICH oder PER E-MAIL:
Die rechtliche Grundlage für unsere Testungen ist die jeweils aktuell gültige Fassung der Testverordnung ("TestV") des Bundesministeriums für Gesundheit. Die aktualisierte Gesamtfassung können Sie unter TestV - Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (gesetze-im-internet.de) einsehen.
54344 Kenn, Ringstraße 26
Achtung: Corona-Test NUR nach telefonischer Voranmeldung
Tel. 0172 / 6 19 30 23
IN UNSERER TESTSTELLE BESTEHT NACH WIE VOR 😷 MASKENPFLICHT!
In unseren Räumen halten Sie bitte alle gebotenen Hygienemaßnahmen ein.
WANN wird getestet?
Wir testen NUR MIT TERMIN 0172 / 6 19 30 23:
NACH ABSPRACHE und je nach Verfügbarkeit unseres Teams testen wir
Werktage Montag bis Freitag
7:00 Uhr bis 7:30 Uhr
16:45 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag
ganztägig
UND NACH TELEFONISCHER VEREINBARUNG
WICHTIGER HINWEIS:
Die Teststelle ist nicht generell zu den genannten Zeiten geöffnet!
DIE TESTUNGEN ERFOLGEN NUR NACH VORHERIGER TELEFONISCHER TERMINVEREINBARUNG!
WAS muss ich mitbringen?
Personalausweis oder Reisepass
(bei Kindern auch ein anderer Altersnachweis, z. B. Schülerausweis mit Lichtbild)
mindestens medizinischer Mund-Nasenschutz
(besser FFP2-Maske)
Nachweise je nach Anlass der Testung
(siehe unten )
WER darf getestet werden?
Grundsätzlich darf jede symptomfreie Person einen professionellen Antigen-Schnelltest in einer Teststelle vornehmen lassen.
Sie haben Husten? Schnupfen? Fieber?
Dann dürfen wir als Bürgerteststelle Sie nicht testen.
Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt, ob ein Corona-Test sinnvoll ist.
WIE teuer ist der Test?
Je nach Anlass der Testung entstehen unterschiedliche Kosten.
Sie unterzeichnen in unserer Teststelle eine schriftliche Selbstauskunft mit dem Anlass zur Inanspruchnahme der Testungen.
1. KOSTENLOSER CORONA-TEST
Wer erhält einen kostenlosen Test?
1. Besucher/innen, Behandelte, Patient/inn/en oder Bewohner/innen in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen
2. Leistungsberechtigte nach § 29 SGB IX, zum Beispiel Behinderte und deren Betreuungspersonen
3. Pflegepersonen, beruflich oder privat, nach § 19 SGB XI
WICHTIGE VORAUSSETZUNG FÜR DIE KOSTENLOSE TESTUNG:
Vor der Testung muss die Berechtigung zum kostenlosen Corona-Test von uns überprüft und dokumentiert werden. Ansonsten darf keine kostenlose Testung durchgeführt werden und Sie fallen in die Kategorie 2 KOSTENPFLICHTIGER TEST (Selbstzahler, siehe unten).
DESHALB: Bitte geeignete Nachweise IM ORIGINAL mitbringen und vorlegen (Atteste, Bescheinigungen, usw.)
HINWEIS:
Verpflichtende Freitestungen zur Beendigung der Absonderung nach einer Corona-Infektion fallen
seit 16.01.2023 nicht mehr in die Kategorie "kostenloser Test", sondern sind nun kostenpflichtig.
2. KOSTENPFLICHTIGER CORONA-TEST / SELBSTZAHLER
IN WELCHEN FÄLLEN BIN ICH SELBSTZAHLER?
zum Beispiel:
- Ich falle nicht in die Kategorie "kostenloser Test"
- Erforderliche (auch verpflichtende) Freitestung nach Corona-Infektion
- Ich hatte Kontakt zu infizierten Personen
- Ich möchte eine Veranstaltung besuchen
- Ich habe Kontakt zu älteren Personen
- Ich habe Kontakt zu Personen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen
- Ich plane eine Reise und der Veranstalter verlangt einen Corona-Schnelltest
- Ein Arztbesuch oder ein ambulanter Klinik-Aufenthalt mit verpflichtendem Schnelltest steht an
- usw.
Bei Selbstzahlern sind keine Nachweise erforderlich.
Unsere Preise für die kostenpflichtigen Testungen:
7,00 € Einzelpersonen
5,00 € Mehrere Personen aus demselben Haushalt
3,00 € Kinder unter 12 Jahren
Nur Barzahlung möglich.
Sie erhalten einen Beleg über die Zahlung der Testungen.
Völlig egal, weshalb sie getestet werden möchten:
Rufen Sie an; wir beraten Sie gerne und prüfen,
wann wir Ihren Corona-Test einrichten können
und was er kostet.
Tel. 0172 / 6 19 30 23
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ihre Corona-Teststelle CANNIS in Kenn
Betreiber der Testelle:
Kenner Betonwerk EiDEN GmbH
Bahnhofstraße 1 54344 Kenn Tel. 06502 / 92 51 - 32 coronatest@eiden-gmbh.de
Teststelle registriert beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Leiter der Teststelle und verantwortlicher Geschäftsführer: Nikolaus Eiden
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